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21 Befristet jobs

Logo für den Job Schulbegleitung / Schulassistenz (m/w/d)
Gemeinde Starzach
location72181 Starzach, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026
Logo für den Job Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)
Stadt Ehingen (Donau)
location89584 Ehingen (Donau), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026
Logo für den Job Hausmeister (m/w/d)
Stadt Tübingen
locationTübingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026
Logo für den Job Hilfskraft in der Blutspende (m/w/d)
Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gemeinnützige GmbH (ZKT)
locationTübingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026
Logo für den Job Kolibri-Sprachförderkraft (m/w/d)
Stadt Schwäbisch Gmünd
locationSchwäbisch Gmünd, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.7.2026
Logo für den Job Sachbearbeiter Finanz-/Lohnbuchhaltung (m/w/d)
Stadtwerke Rottenburg am Neckar
locationRottenburg am Neckar, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.7.2026
Logo für den Job Quereinsteiger (m/w/d) mobile Blutspende
DRK-Blutspendedienst
location89073 Ulm, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.7.2026
Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)

Stadt Ehingen (Donau)
location89584 Ehingen (Donau), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026
Befristet

Große Kreisstadt Ehingen (Donau)

Alb-Donau-Kreis


Wegen Ablaufs der Amtszeit ist die Stelle der/des

hauptamtlichen Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)


der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau), ca. 27.800 Einwohner, erfüllende Gemeinde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehingen mit ca. 5.600 Einwohnern, zum 22. Dezember 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, 11. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 25. Oktober 2026 statt.


Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.


Bewerbungen können frühestens am Samstag, 25. Juli 2026 und spätestens bis Montag, 14. September 2026, 18 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Große Kreisstadt Ehingen (Donau), Marktplatz 1, 89584 Ehingen (Donau), in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift »Oberbürgermeisterwahl«, eingereicht werden.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s. o.) nachzureichen:


- 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung kostenfrei ausgegeben).

- Eine für die Wahl von der Gemeinde der Hauptwohnung auf amtlichem Vordruck ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung des Bewerbers (m/w/d).

- Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt.

- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsstaat angeben.


Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).


Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird die Gelegenheit gegeben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig vorher mitgeteilt.