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Betriebshandwerker*in für Elektrotechnik (m/w/div)

Betriebshandwerker*in für Elektrotechnik (m/w/div)

companyReha Zentrum Bad Mergentheim
location97980 Bad Mergentheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.9.2024
Handwerk

Für unser Reha-Zentrum Bad Mergentheim – Klinik Taubertal - suchen wir eine*n


Betriebshandwerker*in für Elektrotechnik (m/w/div)


Vollzeit (39,00 Std/W.)

Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV EntgO-DRV


Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker*in in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder Betriebstechnik oder als Elektroinstallateur*in oder als Elektroanlagenmonteur*in.


Sie verfügen über eine Schaltberechtigung für elektrotechnische Anlagen bis 30 kV und anlagenspezifische Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik einschließlich Gebäudeleittechnik (soweit die Schaltberechtigung und/oder Sachkundenachweise nicht vorliegen, sind die Nachweise innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen). Auch verfügen Sie über anlagenspezifische Grundkenntnisse im Bereich Sanitär – Heizung – Klima und Kommunikationstechnik. Die Erlangung der Sachkenntnis erfolgt innerhalb von sechs Monaten durch Internet und externe Schulungen. Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Rufbereitschaft.


Wir bieten Ihnen: Familienfreundliche Arbeitszeiten; 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten; Betriebliche Altersvorsorge; Betriebssportangebote.


Weitere Informationen erhalten sie bei Frau Lauber, Tel. 07931-591367. Falls wir ihr Interesse geweckt haben, senden sie uns bitte ihre aussagekräftige Bewerbung an folgende Anschrift:


Reha-Zentrum Bad Mergentheim

Klinik Taubertal

Frau Marion Lauber

Ketterberg 2

97980 Bad Mergentheim


oder per Mail an: reha-klinik.taubertal@drv-bund.de


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.