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Oberbürgermeisters (m/w/d)

Oberbürgermeisters (m/w/d)

companyStadt Geislingen an der Steige
location73312 Geislingen an der Steige, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 31.1.2025
Vollzeit

Bei der Großen Kreisstadt Geislingen an der Steige (ca. 28.000 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen


Oberbürgermeisters (m/w/d)


zum 1. Juli 2025 neu zu besetzen.


Die Wahl findet am Sonntag, den 6. April 2025, eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 27. April 2025, statt.


Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Geislingen an der Steige ist erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen für die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung.


Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.


Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 10. März 2025 um 18.00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk „Oberbürgermeisterwahl” an die


Stadtverwaltung Geislingen an der Steige

zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses

Hauptstraße 1

73312 Geislingen an der Steige


eingereicht werden. Der Bewerbung sind beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:


  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben;
  • 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern gemäß § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz.


Alle amtlichen Formblätter und Vordrucke können von den Bewerbern (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses unter obengenannter Anschrift kostenfrei angefordert werden.


Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) findet voraussichtlich am 1. April 2025 statt. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig vorher bekanntgegeben.