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Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)

Stadt Ehingen (Donau)
location89584 Ehingen (Donau), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.7.2026

Große Kreisstadt Ehingen (Donau)


Alb-Donau-Kreis

Wegen Ablaufs der Amtszeit ist die Stelle der/des hauptamtlichen


Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)


der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau), ca. 27.800 Einwohner, erfüllende Gemeinde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehingen mit ca. 5.600 Einwohnern, zum 22. Dezember 2026 neu zu besetzen.


Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, 11. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 25. Oktober 2026 statt.


Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.


Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.


Bewerbungen können frühestens am Samstag, 25. Juli 2026 und spätestens bis Montag, 14. September 2026, 18 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden:


Große Kreisstadt Ehingen (Donau)

Marktplatz 1

89584 Ehingen (Donau)

in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:

• 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern

• Eine für die Wahl von der Gemeinde der Hauptwohnung auf amtlichem Vordruck ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung des Bewerbers (m/w/d)

• Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt

• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).


Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird die Gelegenheit gegeben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig vorher mitgeteilt.

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