
Oberbürgermeister (m/w/d)
Die Große Kreisstadt Eislingen/Fils (rund 22.000 Einwohner) liegt im Filstal zwischen den Drei Kaiserbergen und der Schwäbischen Alb in einer reizvollen Landschaft, die zur Naherholung einlädt. Der Großraum Stuttgart ist über die B 10 oder mit der Bahn leicht erreichbar. Ein vielfältiges und anspruchsvolles Kulturleben, ein sehr gutes Sport- und Freizeitangebot sowie umfangreiche Kinderbetreuungs- und Schulmöglichkeiten sorgen für optimale Voraussetzungen zum Leben und Arbeiten.
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit und des Eintritts des Amtsinhabers in den Ruhestand zum 31. Mai 2026 ist bei der Großen Kreisstadt Eislingen/Fils die Stelle des
Oberbürgermeisters (m/w/d)
zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026, statt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. m § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, d.h. ab dem 13. Dezember 2025 und spätestens am Montag, 9. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Eislingen/Fils, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
- 50 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Eislingen/Fils, Geschäftsstelle des Gemeindewahlausschusses, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils, kostenfrei ausgegeben)
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an dieser. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) findet voraussichtlich am 24. Februar 2026 statt. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.