
Hauptamtlicher Bürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Altheim (Alb), rd. 1.800 Einwohner, ist infolge vorzeitigen Ausscheidens der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 16. November 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 07. Dezember 2025, statt.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit
- Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
- Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
- Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbung
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 20. Oktober 2025, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden:
Bürgermeisteramt, Schmiedgasse 15, 89174 Altheim (Alb)
Die Bewerbung ist verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ einzureichen.
Beizufügende Unterlagen
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (werden kostenfrei vom Bürgermeisteramt ausgegeben).
- Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde auf amtlichem Vordruck.
- Eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt.
- Unionsbürger (m/w/d) müssen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über die Staatsangehörigkeit und die Wählbarkeit im Herkunftsmitgliedstaat abgeben; ggf. können Nachweise der Verwaltungsbehörden verlangt werden.
Wichtige Hinweise
- Die Bewerbung umfasst im Falle einer Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl.
- Eine Rücknahme nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
- Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.