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Ehrenamtliche/r Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)

companyGemeinde Öllingen
location89129 Öllingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 30.8.2024

Gemeinde Öllingen

Hauptstraße 42

89129 Öllingen


Ausschreibung der Stelle


der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)


Die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Öllingen mit 564 Einwohnern ist infolge Eintritts in den Ruhestand des bisherigen Amtsinhabers zum 01.01.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 27. Oktober 2024 statt.


Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.


Bewerbungen können seit dem Tag nach der ersten Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung im Mitteilungsblatt Unteres Lonetal am 29.06.2024 und spätestens am Montag, 16. September 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei der bzw. dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – Hauptstraße 42 – 89129 Öllingen verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers von der Gemeinde Öllingen, Hauptstraße 42, 89129 Öllingen kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.


Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs.1 des Kommunalwahlgesetz).


Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.