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Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

companyGemeinde Grabenstetten
location72582 Grabenstetten, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 28.9.2024
Vollzeit

Gemeinde Grabenstetten - Kreis Reutlingen


Die Stelle des/der hauptamtlichen


Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)


der Gemeinde Grabenstetten (ca. 1.740 Einwohner) ist infolge Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1.März 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, 1. Dezember 2024; eine eventuell not wendig werdende Stichwahl am Sonntag, 15. Dezember 2024 statt.


Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demo kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Form blätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Grabenstetten kostenfrei ausgegeben).

• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;

• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsan gehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifels fällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungs behörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.


Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, 5. November 2024, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses


Bürgermeisteramt Grabenstetten

Böhringer Str. 10

72582 Grabenstetten

in einem ver schlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ einge reicht werden.


Die Bewerbung zur Hauptwahl umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).


Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.


Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.