
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Westerheim (ca. 3.100 Einwohner – Staatlich anerkannter Luftkurort und Mitglied im Biosphärengebiet) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 27. September 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 11. Oktober 2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen m/w/d) die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 31. August 2026, 18:00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Westerheim, Kirchenplatz 16, 72589 Westerheim, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und des Hauptwohnsitzes von der Gemeindeverwaltung, Bürgermeisteramt Westerheim, Kirchenplatz 16, 72589 Westerheim kostenfrei ausgegeben);
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staats- angehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine öffentliche Bewerbervorstellung ist am Donnerstag, 17.09.2026 um 19:00 Uhr in der Alb-Halle in Westerheim vorgesehen.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.