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Bürgermeister (m/w/d)

Bürgermeister (m/w/d)

Stadt Niederstetten
location97996 Niederstetten, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.12.2025

Stadt Niederstetten

Main-Tauber-Kreis


Die Stelle der/des hauptamtlichen


Bürgermeisters (m/w/d)


der Stadt Niederstetten (ca. 4.900 Einwohner) ist aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin neu zu besetzen.


Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, 08. März 2026, statt, eine eventuell erforderliche Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026.


Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.


Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg (Veröffentlichung am 23.12.2025) und spätestens am Montag, den 09.02.2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim


Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses

Herrn Philipp Friedlein

Albert-Sammt-Straße 1

97996 Niederstetten


in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung ausgegeben. Dies gilt nicht für den Bürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerber (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerber (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt.
  • Unionsbürger / -bürgerinnen müssen außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern / -bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.


Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).


Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 29. März 2026 eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. Eine öffentliche Bewerbervorstellung ist am Montag, 23. Februar 2026 um 19:00 Uhr in der Alten Turnhalle, Seestraße 2 in 97996 Niederstetten vorgesehen.