
Ausbildung Straßenmeisterin / Straßenmeister (w/m/d)
Ausbildung Straßenmeisterin / Straßenmeister (w/m/d)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Mit 27 Ämtern & Stabsstellen an über 10 Standorten sind wir einer der größten kommunalen Arbeitgeber der Region. Ob sozial, technisch oder in der Verwaltung – wir übernehmen gemeinsam Verantwortung und gehen große Themen an.
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Wir suchen für das Ausbildungsjahr motivierte und zuverlässige Menschen für die Ausbildung als
Straßenmeisterin/Straßenmeister (w/m/d) 2025 – 2027
Deine Vergütung während der Ausbildung:
Besoldung nach beamtenrechtlichen Bestimmungen
Bewerbungsfrist bis: 27. April 2025
WAS ERWARTET DICH?
DEINE AUSBILDUNGSINHALTE
Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes werden die Kursteilnehmenden in ein Beamtenverhältnis beim Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Karlsruhe) berufen.
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre, beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2027. Er gliedert sich in 61 Wochen berufliche Grundausbildung und 43 Wochen berufliche Fachausbildung. Die Ausbildung erfolgt abschnittsweise im Landratsamt und im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold.
Wir weisen darauf hin, dass im Anschluss kein Anspruch auf eine Stelle im mittleren straßenbautechnischen Dienst besteht.
DEIN PROFIL
- mindestens Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss)
- eine der folgenden Vorbildungen:
- Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem dem Straßenmeisterdienstförderlichen Beruf (z. B. Straßenwärter (w/m/d), Straßenbauer (w/m/d), Bautechniker (w/m/d)) mit jeweils einer mindestens 3-jährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf oder Handwerk oder
- die Meisterprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf oder
- den erfolgreichen Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule in einer dem Straßenmeisterdienst förderlichen Fachrichtung.
- sicheres Auftreten und die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen,
- die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 7 Beamtenstatusgesetz) müssen erfüllt sein
- Fahrerlaubnisklasse B.
Die unter 2) vorgeschriebene mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit kann auf bis zu 2 Jahre verkürzt werden, wenn die Abschlussprüfung oder entsprechende Gesellenprüfung mindestens mit der Prüfungsnote „gut“ abgeschlossen worden ist.
DAS BIETEN WIR
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Weitere Informationen zur Ausbildung:
Matthias Fuchs, Amt für Straßen- und Radwegebau
M.Fuchs2@Rhein-Neckar-Kreis.de
06221/522-2547
Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Tobias Werstein, Haupt- und Personalamt
T.Werstein@Rhein-Neckar-Kreis.de
06221/522-2140
Wir leben Chancengleichheit und freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Nationalität, Herkunft, Alter, Weltanschauung oder Religion. Unsere Stellen sind grundsätzlich teilbar.
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Berufserfahrung
- Keine Berufserfahrung erforderlich